Meta streicht nach Kritik von Verlegern und Rechtsexperten KI-Trainingsklausel aus seinen kommerziellen Nutzungsbedingungen
Meta hat aus seinen kommerziellen Nutzungsbedingungen eine Formulierung gestrichen, die laut Kritikern das KI-Training mit Inhalten von Websites seiner Geschäftskunden erlaubt hätte – und betont zugleich, dass sich am Einsatz seiner Web-Crawler nichts geändert habe.

Das Wichtigste
- 1Meta hat aus seinen kommerziellen Nutzungsbedingungen einen Satz entfernt, der es dem Unternehmen erlaubt hätte, Inhalte von Domains, die mit Geschäftskunden verknüpft sind, zum Trainieren und Verbessern seiner Produkte zu nutzen, wie The Verge berichtete.
- 2Laut The Register ermächtigten die überarbeiteten Bedingungen auch zum automatisierten Crawling solcher Domains und sollten am 30. Oktober 2026 in Kraft treten.
- 3Danielle Coffey von der News/Media Alliance nannte die Bedingungen „unerhört und wahrscheinlich rechtswidrig“, während die Rechtsprofessoren Eric Goldman und James Grimmelmann Bedenken hinsichtlich Einwilligung und robots.txt äußerten.
- 4Meta erklärte, die Crawling-Bedingungen gälten nur für seine Werbe- und Business-Produkte, sein Einsatz von Crawlern habe sich nicht geändert und Inhaber von Inhalten könnten ihre Präferenzen weiterhin über robots.txt signalisieren.
Die ganze Meldung
Meta hat aus seinen kommerziellen Nutzungsbedingungen eine Passage gestrichen, die Kritiker so interpretiert hatten, dass sie dem Unternehmen erlaube, Material von Websites, die mit seinen Geschäftskunden verknüpft sind, zum Training seiner KI-Systeme zu nutzen, wie The Verge berichtete. Die Streichung folgte auf Kritik an einer Überarbeitung dieser Bedingungen, die laut The Register am 30. Oktober 2026 in Kraft treten sollte.
Nach Darstellung von The Register ermächtigten Geschäftskunden in den überarbeiteten Bedingungen Meta oder jede in seinem Auftrag handelnde Person dazu, automatisierte Werkzeuge wie Crawler, Bots und Scraper einzusetzen und Test-Zugangsdaten anzulegen, um auf Inhalte von Domains und URLs, die mit ihren Produkten oder Dienstleistungen verbunden sind, zuzugreifen, sie zu indexieren, zu sammeln und regelmäßig zu aktualisieren. Ein weiterer Satz besagte, Meta dürfe solche Inhalte nutzen, um seine Produkte und Funktionen zu entwickeln, zu verbessern, zu erforschen und zu trainieren. Die Definition eines Geschäftskunden bei Meta umfasst Aktivitäten wie das Schalten von Anzeigen, den Verkauf oder das Listen von Produkten, die Entwicklung von Apps, die Verwaltung einer Seite und die Nutzung von Werkzeugen wie Ads Manager oder Meta Business Suite. The Register verwies auf die Beobachtung von Nieman Lab, dass nahezu alle Nachrichtenverlage mindestens ein Geschäftskonto bei Meta besitzen, und erklärte, mindestens eine Million Unternehmen nutzten die KI-Agenten von Meta in WhatsApp und Messenger.
Kritiker reagierten scharf. Danielle Coffey, Präsidentin und CEO der News/Media Alliance, erklärte in einer Stellungnahme, die Bedingungen seien „unerhört und wahrscheinlich rechtswidrig“, und bezeichnete die Verknüpfung des Zugangs zum Publikum von Meta mit einer Erlaubnis zum Scraping als Missbrauch der Marktmacht des Unternehmens. Eric Goldman, Rechtsprofessor an der Santa Clara University, sagte gegenüber The Register, die Änderung werfe verfahrensbezogene Fragen auf, etwa ob bestehende Kunden eine echte Möglichkeit hätten, sie abzulehnen, und ob vorausbezahlte Gebühren an jene zurückerstattet würden, die sich zurückziehen. Er sagte zudem, die Formulierung verpflichte Meta nicht ausdrücklich dazu, robots.txt-Anweisungen zu beachten. Laut The Verge verstanden Nieman Lab und der Rechtsprofessor James Grimmelmann von der Cornell University die Formulierung als Versuch, Meta das Training von KI mit gescrapten Inhalten ohne Bezahlung zu ermöglichen und Sperrregeln in robots.txt-Dateien außer Kraft zu setzen.
Meta wies diese Lesart zunächst zurück. The Verge berichtete, der für Kommunikation zuständige Vizepräsident von Meta, Andy Stone, und Sprecher Daniel Roberts hätten erklärt: „An der Art, wie Meta Web-Crawler einsetzt, ändert sich nichts; jede gegenteilige Behauptung ist falsch“. The Register erklärte, Meta habe auf seine Bitte um Stellungnahme nicht reagiert. Das Unternehmen aktualisierte die Bedingungen anschließend erneut, und The Verge berichtete, der Satz, der Meta die Nutzung von Inhalten solcher Domains für Training und andere Zwecke erlaubte, erscheine nicht mehr auf der Seite mit den kommerziellen Nutzungsbedingungen.
In einer Nachfolgestellungnahme gegenüber The Verge sagte Roberts, die zusammengeführten Crawling-Bedingungen deckten nur die Werbe- und Business-Produkte von Meta ab, die Bedingungen stellten dies nun klar, und Inhaber von Inhalten könnten ihre Präferenzen weiterhin über robots.txt ausdrücken. Er fügte hinzu, bei der Änderung gehe es nicht um das Scraping von Nachrichtenseiten, und die Aktualisierungen „geben uns keine neuen Rechte, die diese Präferenzen außer Kraft setzen“. Aus den Berichten geht nicht hervor, ob die separate Ermächtigung zum automatisierten Zugriff in den Bedingungen verbleibt oder ob das Inkrafttreten am 30. Oktober weiterhin gilt. Goldman hatte die Episode mit früheren Streitigkeiten um Nutzungsbedingungen bei GeoCities im Jahr 1999 und bei Instagram im Jahr 2012 verglichen, die seinen Worten nach nicht in einem Desaster endeten.
Warum es wichtig ist
Laut Nieman Lab besitzen nahezu alle Nachrichtenverlage Geschäftskonten bei Meta; daher ist der Vertragswortlaut zum Crawling ihrer Websites dafür relevant, ob ihre Inhalte in das KI-Training einfließen könnten. Goldman wies zudem darauf hin, dass das Recht niemanden zwingend dazu verpflichtet, robots.txt zu befolgen, was den Grad an Sicherheit begrenzt, den dieser Mechanismus bietet.
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Themen#Meta#KI-Training#Nutzungsbedingungen#Web-Crawling#Verlage#robots.txt
Quellen
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