Bundeskabinett billigt Gesetzentwurf gegen digitale Gewalt zu Deepfakes, Fake-Accounts und GPS-Stalking
Der Entwurf sieht neue Straftatbestände für intime Aufnahmen ohne Einwilligung vor, darunter sexualisierte Deepfakes, und gibt Betroffenen gerichtliche Wege, anonyme Accounts zu enttarnen und rechtswidrige Beiträge entfernen zu lassen. Der Bundestag muss noch abstimmen.

Das Wichtigste
- 1Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf gegen digitale Gewalt am 7. Oktober beschlossen; der Bundestag muss noch darüber entscheiden.
- 2Ein neuer Straftatbestand würde das Herstellen oder Teilen intimer Aufnahmen ohne Einwilligung erfassen, einschließlich sexualisierter Deepfakes, ob echt oder computergeneriert.
- 3Auch Besitz oder wissentlicher Abruf von Vergewaltigungsvideos, schädigende Fake-Accounts im Namen anderer und Stalking per GPS-Tracker wären strafbar.
- 4Betroffene könnten per Gerichtsbeschluss Plattformen, Internetanbieter und Messenger mit Gruppenchats verpflichten lassen, Accountinhaber offenzulegen oder rechtswidrige Beiträge zu entfernen.
- 5Kritiker bemängeln, dass der Entwurf auf ein separates Vorhaben setzt, IP-Adressen für voraussichtlich drei Monate zu speichern.
Die ganze Meldung
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch, dem 7. Oktober, einen Gesetzentwurf beschlossen, der den Schutz vor digitaler Gewalt stärken soll, wie die Bundesregierung mitteilt. Der Entwurf stammt aus dem Bundesjustizministerium unter Stefanie Hubig (SPD) und besteht aus zwei Teilen: Änderungen am Strafgesetzbuch, die nach Worten der Regierung Lücken in der Strafbarkeit schließen, sowie einem neuen Gesetz zum Schutz vor digitaler Gewalt, das es Betroffenen erleichtern soll, zivilrechtlich gegen Rechtsverletzungen im Netz vorzugehen. Es handelt sich weiterhin um einen Kabinettsentwurf: Laut tagesschau muss der Bundestag noch darüber entscheiden. Hubig hatte im April einen ersten Entwurf vorgelegt; netzpolitik.org berichtet, die Kabinettsfassung sei seitdem an mehreren Stellen verschärft worden.
Im Zentrum des strafrechtlichen Teils steht ein neuer Straftatbestand für das unbefugte Herstellen und Verbreiten intimer Aufnahmen, etwa sexualisierter Deepfakes oder intimer Bilder, die geteilt werden, um sich an jemandem zu rächen. Laut Regierung spielt es keine Rolle, ob dies öffentlich oder privat geschieht und ob das Material echt oder computergeneriert ist. Auch das Anfertigen voyeuristischer Nacktaufnahmen an öffentlich zugänglichen Orten wie Saunen oder FKK-Stränden würde strafbar; netzpolitik.org weist darauf hin, dass das geltende Recht heimliche Nacktaufnahmen nur in besonders geschützten Räumen erfasst, wozu öffentliche Saunen, Umkleiden und Strände nicht zählen. Erfasst würden auch heimliche Aufnahmen, die auf bekleidete intime Körperstellen abzielen, wenn das Material eindeutig sexualisiert ist, etwa durch Heranzoomen; dabei würde der Kontext berücksichtigt, etwa ein unter einem Tisch verstecktes Gerät.
Die Kabinettsfassung geht laut netzpolitik.org über den Entwurf vom April hinaus. Der Besitz und der wissentliche Abruf von Videos, die eine Vergewaltigung zeigen, würden zur Straftat, bedroht mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. Das Betreiben von Fake-Accounts im Namen einer anderen Person oder das Verbreiten von Deepfakes und ähnlichen Inhalten, die sich als jemand anderes ausgeben, wäre strafbar, wenn es das Ansehen dieser Person erheblich schädigen kann. Zudem beschreibt der Entwurf Cyberstalking im Strafrecht klarer, also das wiederholte und beharrliche unbefugte Überwachen einer Person, etwa das Verfolgen ihres Standorts mit GPS-Trackern.
Zivilrechtlich könnten Menschen, die online angegriffen werden, etwa durch Beleidigungen, laut Regierung eine gerichtliche Anordnung erwirken, mit der Plattformen und Internetzugangsanbieter Angaben wie Name, Geburtsdatum, Anschrift und E-Mail-Adresse der Person hinter einem Account herausgeben müssen, soweit diese zur Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen nötig sind. Laut netzpolitik.org würde der Antrag beim Landgericht gestellt; der Anspruch erfasst nun auch Messengerdienste wie WhatsApp, Telegram und Signal, sofern sie Gruppenchats anbieten. Neu in der Kabinettsfassung ist ein gerichtlich angeordneter Anspruch auf Entfernung einzelner rechtswidriger Beiträge, auch wenn der Accountinhaber unbekannt ist; dieser ist nicht mehr an die gesonderte Möglichkeit gekoppelt, einen Account sperren zu lassen. Gerichte könnten Accounts nach schweren Verstößen, insbesondere strafbaren Äußerungen, weiterhin für einen angemessenen Zeitraum sperren, wenn weitere zu erwarten sind; die Regierung erklärt jedoch, die Hürden seien zum Schutz der Meinungsfreiheit hoch angesetzt.
Der Entwurf ist laut netzpolitik.org auch mit der Rückkehr der Vorratsdatenspeicherung verknüpft. Nach der von dem Medium zitierten Gesetzesbegründung könnten Plattformen und Zugangsanbieter verpflichtet werden, bereits vorhandene Daten zu Tatverdächtigen zu sichern, darunter vorsorglich gespeicherte IP-Adressen. Ein separater Gesetzentwurf desselben Ministeriums würde die Speicherung von IP-Adressen für voraussichtlich drei Monate vorschreiben; die verpflichtende Vorratsdatenspeicherung ist in Deutschland seit 2017 ausgesetzt. Ein Vorstandsmitglied des Verbands der Internetwirtschaft eco nannte eine dreimonatige anlasslose IP-Speicherung unverhältnismäßig, während Hubig erklärte, die Speicherung von IP-Adressen gehöre zum Schutz vor digitaler Gewalt.
Warum es wichtig ist
Laut Regierung waren 60 Prozent der Opfer digitaler Gewalt in der Polizeilichen Kriminalstatistik 2024 weiblich; das Recht hinke der digitalen Welt hinterher. Verbände sehen Lücken: Der Richterverband Deutscher Richterbund nennt schärfere Gesetze allein unzureichend, solange die Länder den Personalmangel an überlasteten Strafgerichten nicht beheben. Der Verband Deutscher Frauenrat fordert Pflichtschulungen für Polizei, Staatsanwälte und Richter, die Bürgerrechtsgruppe GFF ein Verbandsklagerecht und die Trennung des Auskunftsanspruchs von der Vorratsdatenspeicherung. Der Verband Deutscher Juristinnenbund erwartet wenig Wirkung auf das strukturelle Problem. Was ins Gesetz kommt, entscheiden die Bundestagsberatungen.
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Themen#digitale Gewalt#Deepfakes#Deutschland#Cyberstalking#Vorratsdatenspeicherung#Plattformregulierung
Quellen
Diese Meldung stützt sich auf die folgenden Quellen. Lesen Sie sie für den vollständigen Kontext.
- 1Die Bundesregierung · Offizielle MitteilungBesserer Schutz vor digitaler Gewaltwww.bundesregierung.de
- 2netzpolitik.org · NachrichtenberichtGesetz gegen digitale Gewalt: Fake-Accounts und Vergewaltigungsvideos sollen strafbar werdennetzpolitik.org · 8. Oktober 2026
- 3tagesschau · NachrichtenberichtBesserer Schutz vor sexualisierten Aufnahmen geplantwww.tagesschau.de · 7. Oktober 2026



